Immobilienbewertungen vom geprüften und zertifizierten Sachverständigen wichtiger denn je!
Der Kaufmarkt bewegt sich seit zwei Jahren mit sinkenden Preisen nun in eine neue Richtung. Normalisiert hat sich die Marktaktivität jedoch noch nicht. Die meisten IVD-Mitglieder berichten, dass pro angebotener Wohnung derzeit weniger Kaufinteressenten auftreten als im Vorquartal. Ausschlaggebend dafür sind vor allem die Finanzierungsbedingungen bei der Baufinanzierung und die durch Konjunktur und Politik ausgelöste Verunsicherung.
Auch der Blick auf die reale Preisentwicklung relativiert diesen Eindruck. Unter Berücksichtigung der Inflation liegen die Preise für Einfamilienhäuser noch etwa 20 Prozent unterhalb ihres Höchststands von Ende 2021 – und damit auch unterhalb des Niveaus von 2019. Bei Reihenhäusern und Eigentumswohnungen zeigt sich ein ähnliches Muster. Für Käufer bedeutet das jedoch nicht automatisch bessere Erschwinglichkeit. Denn hohe Bauzinsen zehren den Preisvorteil wieder auf. Ein wesentlicher Bremsfaktor bleiben die Finanzierungskosten. Die effektiven Bauzinsen für zehnjährige Baudarlehen bis 60 Prozent Beleihung liegen nach Angaben der FMH-Finanzberatung Mitte August 2026 bei etwa 4,10 Prozent.
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ können Kommunen seit Ende Oktober 2025 befristet vom Bauplanungsrecht abweichen. Der neue Paragraf 246e im Baugesetzbuch enthält unter anderem eine Genehmigungsfiktion nach drei Monaten: Bleibt eine Reaktion der Behörde innerhalb dieser Frist aus, wird der Bauantrag automatisch als genehmigt behandelt. Am 17. Oktober 2025 passierte das Gesetz den Bundesrat, die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 2025, und einen Tag darauf trat es in Kraft. Es gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Ob der Bau-Turbo tatsächlich mehr Wohnungen schafft, ist offen. Sebastian Dullien, der das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) als wissenschaftlicher Direktor leitet, verweist dabei auf die Finanzierungsbedingungen: „Die gestiegenen Zinsen machen den Wohnungsbau weniger bezahlbar, und das dürfte absehbar zu einem Dämpfer für die Baugenehmigungen führen“, sagt der Ökonom. Der Immobilienverband IVD hatte bereits zuvor deutliche Kritik am schleppenden Wohnungsbau geäußert.
Der Immobilienmarkt bleibt auch in diesem Jahr anspruchsvoll. Umso wichtiger ist eine fundierte Immobilienbewertung sowie eine kompetente Beratung durch einen erfahrenen Fachmann. Nur eine seriöse Einschätzung schafft Sicherheit und bildet die Grundlage für richtige Entscheidungen.
Ihr Ansprechpartner in allen Immobilienangelegenheiten
Klaus Kleber
Gutachten, Bewertung von Immobilien vom zertifizierten Fachmann
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Ich bin ein unabhängiger Gutachter und Sachverständiger für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke für private sowie gewerbliche Immobilien. Ich bin in der Region Allgäu, Bodenseekreis, Oberschwaben, Illertal, Donautal tätig, hauptsächlich im Bereich der Städte Ulm, Memmingen, Kaufbeuren, Kempten, München, Lindau, Ravensburg, Kißlegg, Isny, Wangen, Bad Wurzach, Bad Waldsee und Leutkirch.
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Meine Kompetenzen
Regelmäßige Weiterbildung und Rezertifizierung ist nicht nur Pflicht, sondern gehört für mich zur obersten Priorität. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Immobilienbewertungen – seriös, kompetent und diskret
Selbstverständlich unterliegen alle Informationen, von denen wir im Zusammenhang mit einer Wertermittlung oder einem Immobilienverkauf Kenntnis erhalten, der Schweigepflicht und werden nicht zur Verwertung unserer oder Interessen Dritter verwendet.
Klaus Kleber. Seit 1986 Ihr Experte für:
- Immobilien- und Bankenvertrieb
(Neu- und Gebrauchtimmobilie) - Bauträgervertrieb
- Vorbereitung der Abgeschlossenheitserklärung und Teilungserklärung
- Projektentwicklung
- Erstellung von Immobilien-Wertgutachten
- Dozent für die Duale Hochschule Baden Württemberg


Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Ehrenamtlicher Gutachter, stellvertretender Vorsitzender in den gemeinsamen "Gutachterausschuss im Württembergischen Allgäu" für die Gemeinde Aitrach und der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, für den Zeitraum 01. Juli 2023 bis einschließlich 30. Juni 2027 bestellt.
Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle der European Certification EUCERT CYF, Zertifikat Nr. 1-13-1013, Erst-Zertifizierung vom 17.05.2013, Re-Zertifizierungen vom 17.05.2016, 17.05.2019, 17.05.2022, 17.05.2025 gültig bis 17.05.2030.
Aktuelles
„Wer mit Weiterbildung aufhört, um Geld zu sparen, könnte auch genauso die Uhr anhalten, um Zeit zu sparen.“
(Michael Arnu)
Meine Weiterbildungen im Jahr 2026:
Re- Zertifizierung im Sachverständigenwesen für die Bewertung von Immobilien auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 gültig bis 17.05.2030 (Erst-Zertifizierung 17.05.2016)
EIPOS-Sachverständigentag Immobilienbewertung in Dresden (24.06.2026)
Themen:
- Das Immobilienjahr 2026: von der Stabilisierung zum Aufschwungzyklus?
- Die Menschheit an der Schwelle zu einer neuen Ära (Künstliche Intelligenz) - Was bedeutet das für uns Gutachter
- Immobilienbesichtigung mit Intelligence oder: Informationsquelle Mensch
- Barrierefreiheit in der Immobilienbewertung
Dt. Institut für Bewertungssachverständige (02.09.2026)
Themen:
Bewertungen von Anlagen erneuerbarer Energien
- Windenergieanlagen (Errichtung und Technik von WEA, geeignete Standorte, Stromeinspeisevergütungen, Nutzungsentgelte, Wertermittlung)
- Photovoltaik- und Solar-/Geothermieanlagen (Grundlagen der PV-, Solar- und Geothermietechnik; geeignete Dächer u. Flächen, Stromeinspeisevergütungen, Nutzungsentgelte, Wertermittlung)
- Biogasanlagen (priviliegierte Vorhaben u. Genehmigungsverfahren, Auswirkungen von Biogasanlagen auf die Grundstücksbewertung, Boden- und Pachtmarkt u.a.m., Wert- ermittlung)
- Biogasanlagen
11. Kölner Wertermittlertag am 30. September 2026
Themen:
- Anwendung der ImmoWertV und ImmoWertA - Herausforderung Nießbrauch
- Praxisfälle aus der Wertermittlung
- Qualitätssicherung in der Wertermittlung
- Einzelhandel im Wandel
- Auswirkungen des Wandels auf die Sachverständigenpraxis: Was bedeutet die Transformation des Einzelhandels für die Bewertung?
- Versteckte Baurechtspotenziale (Spielräume bei Bebauungsplänen, § 34 BauGB und den Vorschriften des Bau-Turbos erkennen