Eine Anlage in Immobilien ist eine sichere Investition –
wenn man ihren Wert kennt
Wenn es um die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Belastungen sowie um Pachten und Mieten geht, bin ich Ihr perfekter Ansprechpartner mit Erfahrung und Kompetenz.
Im Rahmen der Bewertung der Immobilien werden stets die Verordnungen und Richtlinien sowie die bestehenden Gesetze berücksichtigt.
Darüber hinaus bin ich gerne bereit, Mietgutachten für Wohn- und Gewerbeobjekte für Sie zu erstellen. Und sofern Sie es wünschen, können die für die Immobilienbewertung benötigten Unterlagen auch von mir besorgt werden.
Folgende Objekte bewerte ich für Sie:
- unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
- Mehrfamilienhausgrundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- gemischt genutzte Objekte
- gewerblich genutzte Objekte
- Betreiber- bzw. Sonderimmobilien
- denkmalgeschützte bebaute Grundstücke
- landwirtschaftliche Grundstücke, Wohn- und Wirtschaftsgebäude
außerdem erstelle ich Mietgutachten für Wohn- und Gewerbeobjekte
Gründe für eine Bewertung können sein:
- Vermögensaufteilung (z.B. Erbschaft oder Scheidung)
- Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung oder Insolvenz
- Erbfall
- An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
- Wertfeststellung (z.B. Vermögenswert oder Versicherungswert)
- Immobilieninvestition
- Immobilienfinanzierung
- Kreditsicherheit
- Bilanzierung des Betriebsvermögens
- Steuerliche Aspekte
Folgende Unterlagen werden für ein Wertgutachten benötigt:
- aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Lageplan bzw. der Flurkarte
- Grund- und Aufriss Pläne der baulichen Anlagen
- Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Aufstellung (Rechnungen) von Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
- Mietverträge bei Mietobjekten
bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich
- Teilungserklärung
- Nebenkostenabrechnung und Wirtschaftsplan
- Die letzten 3 Eigentümerbesprechungsprotokolle
- Aufteilungsplan
- Mietverträge bei Mietobjekten
Alle Unterlagen können auf Wunsch auch von mir beschafft werden.
Wer braucht ein Gutachten?
Privatpersonen
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Freizeitimmobilien
- Erbbaurechte
- Grundstücke mit bodenrechtlichen Besonderheiten
Industrie- und Gewerbetreibende
- Büroimmobilien
- Einzelhandelsimmobilien
- Hotels und Gaststätten
- Objekte mit Umsatzpacht
- Freizeitimmobilien
- Landwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude
- Grundstücke mit bodenrechtlichen Besonderheiten
- Altenbetreutes Wohnen und Altenpflegeheime
- Industrieimmobilien
Für Kauf und Verkauf einer Immobilie
- Nachlassregelung
- Erbangelegenheiten
- Scheidungsangelegenheiten
- Firmen-Nachfolgeregelung
- Bewertungen zur Vorlage für Behörden
- Prüfung / Plausibilisierung von Gutachten und Immobilien-Angeboten